Adelslexikon
Das Adelslexikon umfaßt zurzeit 17 Bände - der abschließende Registerband 18 erscheint im Frühjahr 2012.
Innerhalb der Gesamtreihe des “Genealogischen Handbuch des Adels” erscheint ein auf den neuesten Stand gebrachtes ADELSLEXIKON. Seitdem Professor Ernst Heinrich Kneschke in Leipzig sein “Neues allgemeines Deutsches Adels-Lexicon” in 9 Bänden (1859-1870) und Otto Titan v. Hefner in Regensburg sein “Stammbuch des blühenden und abgestorbenen Adels in Deutschland” in 4 Bänden (1860-1866) herausgegeben haben, ist ein Jahrhundert vergangen, ohne daß eine verbesserte und vervollständigte Überarbeitung erschienen wäre. Kneschkes Werk wurde vielmehr 1929/30 unverändert nachgedruckt, und ein erneuter Nachdruck ist erwogen worden.
Dagegen gibt es bisher kein Werk, in dem alle deutschen Adelsverleihungen, Standeserhöhungen und sonstigen adelsrechtlich relevanten Gnadenakte enthalten wären, die seit 1860 erfolgt sind. Diesem Mangel soll das neue Adelslexikon abhelfen. Es erschließt die unübersehbar gewordene genealogische Literatur des Adels deutscher Lande und enthält alle Familien, die den Aufnahmebedingungen entsprechen (mit Ausnahme der schon vor 1800 erloschenen Geschlechter) und deren Genealogie und Personalbestand in irgendeiner Veröffentlichung bereits erschienen oder für ein Erscheinen im Genealogischen Handbuch des Adels vorgesehen sind. Dabei wurde besonderer Wert auf die Erfassung derjenigen seit 1850 geadelten Familien gelegt, die in der Literatur bisher nicht nachgewiesen waren.
Jede Familie ist möglichst mit folgenden Angaben aufgeführt: Konfession; Heimat; erstes urkundliches Auftreten (mit Nachweisen); Stammvater, mit dem die sichere Stammreihe beginnt; Diplomverleihungen und -empfänger; Geschlechtsverband; Wappenbeschreibung (u. U. Abbildung des Stammwappens); Literaturhinweise. Letztere enthalten auch entlegene Veröffentlichungen sowie in kleinen Auflagen erschienene Familiengeschichten.
Die Einführung des Werkes bringt eine Geschichte und Würdigung der Vorläufer: vom “Adels-Lexicon” des Pastors Johann Friedrich Gauhe (1719) bis zum “Altpreußischen Adelslexikon” aus dem Nachlaß des Oberstleutnants Johannes Gallandi, dessen Erscheinen 1935 schon beim Artikel Bieberstein abgebrochen wurde.
Die Einführung schließt mit einem Literaturverzeichnis, das in vier Abschnitten (Bibliographien; Adelslexika; Standeserhebungen und Gnadenakte; Genealogische Literatur) die bibliographischen Angaben der maßgeblichen Quellen- und Nachschlagswerke enthält.
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